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Hospizarbeit

22. Februar 2011
von dorotheaschaefer

Seit April 2007 gibt es ein Gesetz zur spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung. InRheinland-Pfalz soll diese durch „Hospiz und Palliative Care-Stützpunkte“ koordiniert underbracht werden.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie weit ist das oben genannte Gesetz zur spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung (SAPV) in Rheinhessen umgesetzt?
  2. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Palliativnetzes Rhein-Nahe mit denregionalen Hospizgruppen und Einrichtungen?
  3. Wie beurteilt die Landesregierung die Vorschrift der Krankenkassen, dass einstationäres Hospiz mindestens acht Betten haben muss hinblicklich der Bedürfnisseder Menschen in den Flächenkreisen?
  4. Welche Maßnahmen sind erforderlich, damit den gesetzlichen Vorgaben und politischen Intentionen entsprochen wird?

Dorothea Schäfer, MdL und Dr. Peter Enders, MdL

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