Hospizarbeit
22. Februar 2011
Seit April 2007 gibt es ein Gesetz zur spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung. InRheinland-Pfalz soll diese durch „Hospiz und Palliative Care-Stützpunkte“ koordiniert underbracht werden.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie weit ist das oben genannte Gesetz zur spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung (SAPV) in Rheinhessen umgesetzt?
- Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit des Palliativnetzes Rhein-Nahe mit denregionalen Hospizgruppen und Einrichtungen?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Vorschrift der Krankenkassen, dass einstationäres Hospiz mindestens acht Betten haben muss hinblicklich der Bedürfnisseder Menschen in den Flächenkreisen?
- Welche Maßnahmen sind erforderlich, damit den gesetzlichen Vorgaben und politischen Intentionen entsprochen wird?
Dorothea Schäfer, MdL und Dr. Peter Enders, MdL
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