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Lärmentwicklung: „Fünf-Knotenregelung“ bei der Wahl der Betriebsrichtungen

5. Juli 2014

Berichten zufolge hat die sogenannte „Fünf-Knotenregelung“ Einfluss auf die Lärmentwicklung für Mainz und die umliegenden Regionen Rheinhessens.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die „Fünf-Knotenregelung“?
  2. Welche Folgen in Bezug auf die Lärmbelastung für Mainz und die umliegenden Regionen Rheinhessens hat nach Ansicht der Landesregierung die „Fünf-Knotenregelung“?
  3. Sieht die Landesregierung in dieser Angelegenheit Handlungsbedarf?
  4. Hat sich die Landesregierung diesbezüglich mit der Deutschen Flugsicherung in Verbindung gesetzt?
  5. Wenn ja, welche Erkenntnisse und Ergebnisse haben sich daraus ergeben?

Dorothea Schäfer und Gerd Schreiner

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