Lärmentwicklung: „Fünf-Knotenregelung“ bei der Wahl der Betriebsrichtungen
5. Juli 2014
Berichten zufolge hat die sogenannte „Fünf-Knotenregelung“ Einfluss auf die Lärmentwicklung für Mainz und die umliegenden Regionen Rheinhessens.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung die „Fünf-Knotenregelung“?
- Welche Folgen in Bezug auf die Lärmbelastung für Mainz und die umliegenden Regionen Rheinhessens hat nach Ansicht der Landesregierung die „Fünf-Knotenregelung“?
- Sieht die Landesregierung in dieser Angelegenheit Handlungsbedarf?
- Hat sich die Landesregierung diesbezüglich mit der Deutschen Flugsicherung in Verbindung gesetzt?
- Wenn ja, welche Erkenntnisse und Ergebnisse haben sich daraus ergeben?
Dorothea Schäfer und Gerd Schreiner
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