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Feedback zum Mindestlohngesetz aus dem Landkreis Mainz-Bingen

4. Februar 2015
von dorotheaschaefer

„Es besteht allgemeiner Konsens über die Notwendigkeit der Einführung eines Mindestlohnes und die Zahlung sozialgerechter Löhne“, erklärt Dorothea Schäfer (CDU). Allerdings gebe es in vielen Bereichen noch Probleme bei der praxisnahen Umsetzung des Mindestlohngesetzes, wie die zahlreichen Klagen bei der von der CDU-Landtagsfraktion initiierten Veranstaltung „Praxisgespräch Mindestlohn“ verdeutlicht haben, so die Landtagsabgeordnete. Bestätigt wird dies auch durch einige Rückmeldungen aus dem Landkreis Mainz-Bingen.

Die vorgebrachten Bedenken von Seiten der Vertreter/innen aus Sport, Unternehmer-verbänden, Handwerk, Kirchen und Gewerkschaften haben gezeigt, dass das Mindestlohngesetz in vielen Bereichen noch korrekturbedürftig ist. So stellt der hohe bürokratische Aufwand durch die Dokumentationspflichten sowohl Ehrenamt als auch Gewerbe vor erhebliche Probleme: Ob Ehrenamt, Praktikanten, Familienbetriebe oder Minijobber – alle stehen vor der schwierigen Aufgabe, Arbeitszeiten (inklusive Pausenzeiten) akribisch und innerhalb einer Woche dokumentieren zu müssen, so die Christdemokratin.

Auch was den Sportbetrieb im Ehrenbereich betrifft oder die Saisonkräfte in der Landwirtschaft, erweisen sich die geltenden Bestimmungen des Mindestlohngesetzes für viele Vereine und Betriebe als nachteilig. So erleiden etwa Vereine Nachteile, weil ehrenamtliche Helfer bei ihrem ehrenamtlichen Engagement viel mehr gearbeitet haben, als sie künftig dürfen. Ganz zu schweigen von den nachteiligen Auswirkungen der Mindestlohn-Regelungen für die Vertragsamateure und für den sportlichen Nachwuchs allgemein.

Ein weiteres Problem stellt die Gehaltsgrenze von 2958 € dar, die derzeit als Schwelle für die Dokumentationspflichten gilt, weil davon auch Mitarbeiter betroffen sind, deren Gehalt weit über dem Mindestlohn liegt. Hochproblematisch, so die Unionspolitikerin, seien auch die rechtlichen Folgen für Gewerbetreibende: So müsse etwa der Auftraggeber für Subunternehmer haften, wenn diese keinen Mindestlohn bezahlten.

„Es geht nicht darum, das Mindestlohngesetz zu torpedieren, sondern vielmehr darum, dessen Bestimmungen praxisgerecht und lebensnah umzusetzen“, betont Dorothea Schäfer.

Vor diesem Hintergrund möchte die Unionspolitikerin mit Firmen, Vereinen, Verbänden – überhaupt mit allen, die vom Mindestlohngesetz im Landkreis Mainz-Bingen betroffen sind, ins Gespräch kommen, um sich einen Überblick über die unmittelbare Auswirkung des Gesetzes vor Ort zu verschaffen. Dafür hat die Landtagsabgeordnete eine Umfrage auf ihrer Homepage eingerichtet, so dass die Betroffenen eine Rückmeldung bezüglich ihrer Probleme und Erfahrungen geben können.

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