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Geplante Schließung der Notdienstzentralen in Nieder-Olm und Sprendlingen

14. Dezember 2010
von dorotheaschaefer

Der Mainzer Allgemeinen Zeitung vom 19. November 2010 ist zu entnehmen, dass die Notdienstzentralen in Nieder-Olm und Sprendlingen geschlossen werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die geplanten Schließungen der Notdienstzentralen in Nieder-Olm und Sprendlingen vor dem Hintergrund einer erforderlichen flächendeckenden ärztlichen Versorgung?
  2. Welche Kriterien gelten für Einrichtung und Erhalt einer Notdienstzentrale?
  3. Wie sieht die Entfernungsregelung für Notdienstzentralen in Rheinland-Pfalz aus und wie wird dies an den anderen Standorten in Rheinland-Pfalz gehandhabt?

 

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mitSchreiben vom 13. Dezember 2010 wie folgt beantwortet:Zu 1.:

Die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz ist gemäß § 75 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärztinnen undVertragsärzte. Zu diesem Sicherstellungsauftrag gehört auch die ambulante Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten, der sogenannte„Bereitschaftsdienst“.

Der Bereitschaftsdienst übernimmt nachts oder am Wochenende die Aufgaben des Hausarztes einschließlich der Hausbesuche.

Die Hilfe bei lebensbedrohlichen Notfällen oder schweren Unfällen ist dagegen Aufgabe des Rettungsdienstes, der unter der Nummer112 erreichbar ist. Der Rettungsdienst ist von den geplanten Änderungen nicht betroffen.

Bei der Ausgestaltung des Bereitschaftsdienstes der Vertragsärzteschaft hat der Gesetzgeber der Kassenärztlichen Vereinigung einengroßen Gestaltungsspielraum eingeräumt. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz handelt hier eigenverantwortlich, essei denn, es käme zu Rechtsverstößen.

Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurde der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst in Rheinland-Pfalz bisher von der Ärzteschaft auf regionaler oder lokaler Ebene organisiert und finanziert. Es gebe daher erhebliche Unterschiede,was die Struktur und die Größe des Einzugsgebietes der einzelnen Bereitschaftsdienstzentralen angeht. Auch die Inanspruchnahmeder Zentralen durch die Bevölkerung sei sehr unterschiedlich. Die derzeitigen Organisationsformen führten zunehmend zu Problemen.Einzelne Bereitschaftsdienstzentralen seien bereits in ernsthafte wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Vertreterversammlungder Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz als Selbstverwaltungsorgan der Vertragsärzteschaft habe sich daherentschlossen, den Bereitschaftsdienst in eigener Verantwortung neu zu ordnen und durch einheitliche Standards wirtschaftlichund organisatorisch effizienter zu gestalten.

Die Landesregierung stimmt mit der Kassenärztlichen Vereinigung überein, dass ein gut organisierter Bereitschaftsdienst für einFlächenland wie Rheinland-Pfalz ein entscheidender Faktor für die gute Versorgung der Bevölkerung, aber auch für die Niederlassungvon Ärztinnen und Ärzten ist. Die Landesregierung begrüßt das Bestreben der Kassenärztlichen Vereinigung, die unterschiedlichenOrganisationsstrukturen schrittweise zu harmonisieren und auf eine dauerhaft gesicherte wirtschaftliche Basis zustellen.

Die Landesregierung hält es aber auch für erforderlich, dass Entscheidungen im Dialog mit den Betroffenen getroffen werden. DasMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat daher die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz gebeten,den Landräten der betroffenen Kreise und den Bürgermeistern der Gemeinden Wörrstadt, Sprendlingen und Nieder-OlmGelegenheit zu geben, die besonderen Bedürfnisse der Region in einem Gespräch mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigungdarzustellen, damit die Argumente der Betroffenen in die Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung einbezogen werdenkönnen.

 

Zu 2.:

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz beabsichtigt, im Rahmen ihres Konzeptes zur Neuorganisation des Bereitschaftsdiensteskünftig Bereitschaftsdienstzentralen im Umfeld von Krankenhäusern einzurichten. Absolute Versorgungszahlen dazukönne es nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung nicht geben, da jede Region ihre versorgungsspezifischen Besonderheitenhabe, auf die bei der Planung der Bereitschaftsdienstzentralen Rücksicht genommen werden müsse. Grundsätzlich sei jedochzwischen den Kriterien der Patientenversorgung, der Entfernung der Patientinnen und Patienten zur Bereitschaftsdienstzentrale,der potenziellen und tatsächlichen Inanspruchnahme und der Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eine Abwägung zutreffen.

 

Zu 3.:

Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz haben derzeit 99,5 Prozent der Einwohnerinnen und EinwohnerRheinhessens zur nächstgelegenen Bereitschaftsdienstzentrale eine Entfernung von 15 km zurückzulegen.

Nach Umsetzung des Beschlusses der Vertreterversammlung seien es 98,6 Prozent. Das werde besonders dann offenbar, wenn mandie Situation in Rheinhessen mit dem Rest von Rheinland-Pfalz vergleiche. In den Bereichen Pfalz und Koblenz betrage der Anteilder Bevölkerung, der 15 km zur nächstgelegenen Bereitschaftsdienstzentrale zurückzulegen habe, zwischen 69 und 89 Prozent.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass alle Bereitschaftsdienstzentralen nach den Bestimmungen der von der Vertreterversammlungder Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz beschlossenen Bereitschaftsdienst-Ordnung so gebildet werdenmüssen, dass der diensthabende Arzt unter Berücksichtigung der regionalen Infrastruktur in angemessener Zeit und in zumutbarerEntfernung für den Patienten erreichbar ist. Die Bereitschaftsdienstzentralen führen auch medizinisch notwendige Hausbesuchedurch. Es ist daher nicht zwingend, dass Patientinnen und Patienten die Bereitschaftsdienstzentrale aufsuchen müssen.

Malu Dreyer, Staatsministerin

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