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L 415 neu, Ortsumgehung Gau-Algesheim (II)

7. Januar 2013
von dorotheaschaefer

Ich frage die Landesregierung:

  1. Was sind die Gründe dafür, warum das Planfeststellungsverfahren im Falle der Nordumgehung Gau-Algesheim noch nicht eingeleitet wurde?
  2. Trifft es zu, dass die Frist für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens lt. Raumordnerischem Bescheid der SGD Süd zum Bau einer Ortsumgehung Gau-Algesheim vom 20.02.2008 ablaufen wird, sofern nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Entscheid kein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dies abzuwenden?
  4. Was sind zum gegenwärtigen Sachstand nach Ansicht der Landesregierung die Voraussetzungen dafür, dass mit der Realisierung der Baumaßnahme überhaupt begonnen werden kann?
  5. Angesichts der Tatsache, dass die Ortsumgehung Gau-Algesheim nicht in den Landeshaushalt 2012/13 aufgenommen wurde: Ist die Landesregierung gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen vor Ort seit über 20 Jahren auf die Realisierung der Ortsumgehung Gau-Algesheim warten, bereit, die Planungen im Zuge des nächsten Landeshaushaltes 2014/15 wiederaufzunehmen?

 

Dorothea Schäfer

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