L 415 neu, Ortsumgehung Gau-Algesheim (II)
7. Januar 2013
Ich frage die Landesregierung:
- Was sind die Gründe dafür, warum das Planfeststellungsverfahren im Falle der Nordumgehung Gau-Algesheim noch nicht eingeleitet wurde?
- Trifft es zu, dass die Frist für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens lt. Raumordnerischem Bescheid der SGD Süd zum Bau einer Ortsumgehung Gau-Algesheim vom 20.02.2008 ablaufen wird, sofern nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach Entscheid kein Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird?
- Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dies abzuwenden?
- Was sind zum gegenwärtigen Sachstand nach Ansicht der Landesregierung die Voraussetzungen dafür, dass mit der Realisierung der Baumaßnahme überhaupt begonnen werden kann?
- Angesichts der Tatsache, dass die Ortsumgehung Gau-Algesheim nicht in den Landeshaushalt 2012/13 aufgenommen wurde: Ist die Landesregierung gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen vor Ort seit über 20 Jahren auf die Realisierung der Ortsumgehung Gau-Algesheim warten, bereit, die Planungen im Zuge des nächsten Landeshaushaltes 2014/15 wiederaufzunehmen?
Dorothea Schäfer
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