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Landesprobenplan in Seniorenheimen, Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland- Pfalz (II)

11. Januar 2013
von dorotheaschaefer

Ich frage die Landesregierung:

  1. Trifft es zu, dass die in der vergangenen Legislaturperiode zuständige Verbraucherschutzministerin Conrad angeordnet hat, dass das Landesuntersuchungsamt keine Proben von Mittagessen aus Schulen und Kitas anfordern und untersuchen darf?
  2. Wenn ja, in welchem Jahr und aus welchen Gründen?
  3. Wann hat der amtierende Verbraucherschutzminister Kenntnis davon erhalten, dass seine Vorgängerin dies verfügt hat (bitte genaue Zeitangabe)?
  4. Hat der amtierende Verbraucherschutzminister nach Kenntnisnahme der Anordnung seiner Vorgängerin, wonach Probenahmen von Mittagessen an Schulen und in Kindertagesstätten nicht mehr nach dem Landesprobenplan erfolgen sollen, die Notwendigkeit gesehen, diese Entscheidung zurückzunehmen?

Dorothea Schäfer

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