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Lehraufträge an den Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz

19. Dezember 2014
von dorotheaschaefer

Die Verwaltungsvorschrift zur Vergütung von Lehraufträgen an Universitäten (21.01.2002) sieht eine Einzelstundenvergütung bis zu 36,69 € vor; Lehrbeauftragte, deren Lehrveranstaltungen eine besondere Bedeutung haben, können eine Einzelstundenvergütung bis zu 51,98 € erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Hält die Landesregierung die o.g. Vergütungssätze für Stunden zur Abdeckung der in den Studienordnungen verbindlich vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen für angemessen?
  2. Ist eine Anpassung der Vergütungssätze geplant?
  3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Veranstaltungen zur Erfüllung der Studienordnungen Veranstaltungen von besonderer Bedeutung sind, also mit mindestens 36,69 € vergütet werden müssten?
  4. Wie viele Semesterwochenstunden wurden im letzen Studienjahr zur Abdeckung der Lehrverpflichtungen gemäß Studienverordnungen an den rheinland-pfälzischen Hochschulen von Lehrbeauftragten und wie viele von Personen mit befristeten Verträgen gehalten (bitte nach Hochschulen getrennt aufschlüsseln)?
  5. Wie viele Lehrbeauftragte erhielten eine Einzelstundenvergütung unter 36,69 €?

Dorothea Schäfer

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