Lehraufträge an den Universitäten des Landes Rheinland-Pfalz
19. Dezember 2014
Die Verwaltungsvorschrift zur Vergütung von Lehraufträgen an Universitäten (21.01.2002) sieht eine Einzelstundenvergütung bis zu 36,69 € vor; Lehrbeauftragte, deren Lehrveranstaltungen eine besondere Bedeutung haben, können eine Einzelstundenvergütung bis zu 51,98 € erhalten.
Ich frage die Landesregierung:
- Hält die Landesregierung die o.g. Vergütungssätze für Stunden zur Abdeckung der in den Studienordnungen verbindlich vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen für angemessen?
- Ist eine Anpassung der Vergütungssätze geplant?
- Ist die Landesregierung der Auffassung, dass Veranstaltungen zur Erfüllung der Studienordnungen Veranstaltungen von besonderer Bedeutung sind, also mit mindestens 36,69 € vergütet werden müssten?
- Wie viele Semesterwochenstunden wurden im letzen Studienjahr zur Abdeckung der Lehrverpflichtungen gemäß Studienverordnungen an den rheinland-pfälzischen Hochschulen von Lehrbeauftragten und wie viele von Personen mit befristeten Verträgen gehalten (bitte nach Hochschulen getrennt aufschlüsseln)?
- Wie viele Lehrbeauftragte erhielten eine Einzelstundenvergütung unter 36,69 €?
Dorothea Schäfer
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