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Neuer Bundesverkehrswegeplan setzt wichtige Ziele für die Infrastruktur in Rheinland-Pfalz

2. Dezember 2016
von dorotheaschaefer

Dorothea Schäfer / Ursula Groden-Kranich:

Der heute im Bundestag mit 270 Milliarden Euro verabschiedete Bundesverkehrswegeplan 2030 setzt auch für den Landkreis Mainz-Bingen wichtige Akzente für die Modernisierung des Verkehrsnetzes, erklären die Landtagsabgeordnete Dorothea Schäfer sowie die Bundestagsabgeordnete Ursula Groden-Kranich (beide CDU).

Als neue Bauvorhaben im „Vordringlichen Bedarf“ sind im Bundesverkehrswegeplan 2030 folgende Projekte aus unserer Region aufgenommen: AS Ingelheim-West – AS Heidesheim; AS Heidesheim – AD Mainz; AD Mainz – AK Mainz-Süd; AD Mainz – AS Mainz-Finthen; AS Mainz-Finthen – AK Mainz-Süd. In der Kategorie „Weiterer Bedarf“ wurde ferner der Ausbau im Streckenabschnitt zwischen AS Klein-Winternheim – AS Saulheim aufgenommen.

Im Bereich der Schienenprojekte befinden sich die Schienenverkehrs-Entlastungsstrecke für das Mittelrheintal sowie die als „Variante Pink“ bezeichnete Tunnelertüchtigung zwischen St. Goar und Oberwesel im sogenannten „Potentiellen Bedarf“. Hier dauert die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung noch an und sofern diese positiv ausfällt, rücken die Projekte in den „Vordringlichen Bedarf“ nach. Darauf warten insbesondere die lärmgeplagten Anwohner/innen im Mittelrheintal.

Dies zeige, wie wichtig eine leistungsfähige Infrastruktur für die Pendler/innen sowie für die heimische Wirtschaft in Rheinhessen sei, betonen Ursula Groden-Kranich und Dorothea Schäfer. Wichtig sei aber auch, dass das Land die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch abruft, sprich durch zügige Planung und Ausführung die Bauvorhaben auf den Weg bringt. Denn erst wenn die Länder vollständige Planunterlagen vorlegen, kann mit dem Bau eines Bundesverkehrswegeplan-Projektes begonnen werden. In den letzten Jahren hat vor allem die rot-grüne Landesregierung beim Straßenbau auf die Bremse getreten.

Wir freuen uns über diese deutliche Positionierung und erwarten jetzt von der Landesregierung in Mainz, dass sie ihren Ankündigungen Taten folgen lässt, die Planung aller Projekte des Vordringlichen und des Weiteren Bedarfes mit Planungsrecht vorantreibt und endlich im Sinne einer zügigen Verbesserung der verkehrlichen Situation Baurecht schafft, betonen die beiden Christdemokratinnen. „Den Bürger/innen müsse bewusst sein, dass die Mittel, die aufgrund nicht abgeschlossener Planungen nicht abgerufen werden, in andere Bundesländer fließen, obwohl sie eigentlich für Rheinland-Pfalz bestimmt waren“.
Hintergrund

Mit dem Bundesverkehrswegeplan entscheidet der Deutsche Bundestag, welche Bundesverkehrswege in den nächsten 15 Jahren aus- oder neugebaut werden sollen. Für eine Realisierung ist die Einstufung in eine hohe Dringlichkeitskategorie wie den „Vordringlichen Bedarf“ oder den „Weiteren Bedarf“ mit Planungsrecht

 

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